Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Pro Kindergruppe muss eine pädagogische Fachkraft zur Ersthelferin / zum Ersthelfer ausgebildet sein. Nach spätestens 2 Jahren sollten Ihre Ersthelferinnen und Ersthelfer ihr Wissen auffrischen und eine Fortbildung besuchen.
Egal ob erstmalige Ausbildung oder Fortbildung…
Wir vermitteln Ihnen stets die wichtigsten Erste Hilfe Grundlagen nach dem DGUV Grundsatz 304-001. Darüber hinaus gehen wir ganz besonders auf Ihre individuellen Anforderungen als Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder ein.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Pädagogische Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, Tageseltern, Lehrkräfte
Empfohlene Teilnehmerzahl
max. 20 Personen
Kursdauer
7,5 Stunden (1 Tag / 9 Unterrichtseinheiten)
Kurssprache
Deutsch und Englisch
Darum sind Sie bei uns in besten Händen
Wir gehen
auf Sie ein
Weil wir das notwendige Fachwissen auch für Laien verständlich vermitteln.
Ausbilder
aus der Praxis
Zu unseren Ausbilderinnen und Ausbildern zählen u.a. Rettungssanitäter und -assistenten sowie Kinder­intensivpfleger.
Einfache
Organisation
Wir übernehmen die Kursorganisation sowie die Anmeldung und Abrechnung mit Ihrer BG.
Flexibler
Kursort
Unsere Kurse können bei Ihnen vor Ort, in Ihrer Nähe oder in unseren modernen Schulungsräumen in Waghäusel stattfinden.
Praxisnah. Begeisternd. Auf den Punkt.
Wir vermitteln Fachwissen
auch für Laien
leicht verständlich.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Nein. Erste Hilfe Kurse nach DGUV V1 müssen in Präsenz stattfinden. Ziel ist es, die Ersthelfer so real wie möglich auf Notfallsituationen vorzubereiten. Dies beinhaltet praktische Übungen, die online nicht durchgeführt werden können.
Ja. In unseren modernen Schulungsräumen in Waghäusel führen wir regelmäßig Erste Hilfe Kurse durch. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen hierfür ein Angebot. Sprechen Sie uns an.
Pro Kindergartengruppe muss mindestens ein Ersthelfer anwesend sein. Innerhalb der Einrichtung müssen zu jeder Zeit zwei Ersthelfer anwesend sein. Krankheitsfall und Urlaub sind zu berücksichtigen. Die Unfallkasse empfiehlt jede Betreuungskraft zur Ersthelferin/zum Ersthelfer auszubilden.
Die Inhalte unserer Schulungen passen wir immer an Ihre individuellen Anforderungen an. In Bildungs- und Betreuungseinrichtungen liegt der Schwerpunkt der Inhalte auf der Ersten Hilfe am Kind.
Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen i.d.R. nach zwei Jahren an einer Fortbildung teilnehmen. Grundvoraussetzung ist hier die vorangegangene Ersthelfer Ausbildung.
In Ausnahmefällen lässt die DGUV V1 einen gewissen Handlungsspielraum. Betriebliche Ersthelfer können weiter eingesetzt werden. Eine Fortbildung sollte allerdings zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
In Abhängigkeit von der Zahl der Teilnehmenden ist eine Raumgröße von mind. 50 qm wünschenswert. Ebenso sollten die Voraussetzungen aus der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein. Eine Checkliste können Sie hier einsehen: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe
Ja. Er muss allerdings in Größe (mind. 2qm pro Teilnehmer und mind. 10qm je Ausbilder), Form, Hygiene und Ausstattung geeignet sein. Eine verfügbare Grundfläche von 20qm darf nicht unterschritten werden.
Ja, sofern der Kurs von einer ermächtigten Ausbildungsstelle der BG durchgeführt wurde und nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.
Ja. Liegt der Kurs nicht länger als zwei Jahre zurück kann die Bescheinigung für den Erwerb des Führerscheins genutzt werden.